Sitzung: 04.07.2016 Zweckverbandsversammlung
Der
Vorsitzende nimmt Bezug auf den Informationsbrief Nr. 1 an die Mitglieder des
Breitbandzweckverbandes und bedankt sich zunächst beim Amtsdirektor und Herrn
Schlünsen, die beide dafür initiativ waren, dass der Kreis Plön aus FAG-Mitteln
eine Zuwendung in Höhe von 55.000,-- € beschlossen habe. Der Bescheid liegt vor.
Er selbst
habe des Weiteren persönlich einen Zuschussbescheid des Bundes aus dem
Förderprogramm des Bundes in Berlin entgegen genommen. Der Bund habe auf Antrag
des Zweckverbandes eine Förderung in Höhe von 50.000,-- € (ebenso wie der
Kreis) ohne die Notwendigkeit einer gemeindlichen KO-Finanzierung
ausgesprochen. Ob die Mittel für das gesamte künftige Verfahren ausreichen,
bleibt abzuwarten. Ggfs., hierzu steht man aber im Kontakt mit dem Land, wäre
es möglich Landesmittel, die allerdings kofinanziert werden müssten, zu
generieren.
Wie in dem
Informationsbrief angekündigt, ist auch das Vergabeverfahren für die
technische/wirtschaftliche Beratung bzw. die juristische Beratung soweit
abgeschlossen, dass die Aufträge an die Beratungsunternehmen vom Verbandsvorsteher
entsprechend der Verbandssatzung erteilt werden können.
Amtsdirektor
Körber erläutert ergänzend, dass das Markterkundungsverfahren zwischenzeitlich
ebenfalls abgeschlossen ist und abschließend bewertet wurde. Mit wenigen
Ausnahmen (hierzu siehe TOP 5.2) kann ein Marktversagen im Sinne der
Bundesrichtlinien festgestellt werden. Herr Körber erinnert daran, dass ein
Tätigwerden der öffentlichen Hand in diesem der Wirtschaft zugeordneten
Aufgabenbereich nur im Falle eines nachgewiesenen Marktversagens erlaubt ist.
Leider ergeben sich dadurch immer wieder zeitliche Abfolgen, die unvermeidbar,
aber für ein notwendiges rechtssicheres Handeln notwendig sind.
Auch in
Zukunft werde man natürlich versuchen, Zuschüsse aus dem Bundesprogramm für den
investiven Bereich zu generieren. Dies sei auch Baustein der ausgeschriebenen
Beratungsleistungen. Herr Körber weist aber darauf hin, dass es in dem
Förderprogramm noch einige Probleme gebe, die zu klären seien. Das
Förderprogramm sieht einige Voraussetzungen vor, die es möglicherweise
erschweren, auf Fördermittel zurückgreifen zu können. Hierzu seien aber noch
Detailklärungen notwendig, die dann auch von den Beratern abgearbeitet werden
müssen.
Im Übrigen
stehe man im regelmäßigen Austausch mit anderen Zweckverbänden im Lande, so
dass man hier sehr von Erfahrungen anderer profitieren könne.
Auf die
Frage, wann denn mit einem Start des Ausbaus gerechnet werden könne, wird
zunächst auf den erfolgreichen Abschluss von Vertragsverhandlungen zur
Durchführung eines Betreibermodells als unabdingbare Voraussetzung hingewiesen.
Mit etwas Glück könne mit dem Abschluss am Ende dieses Jahres gerechnet werden.
Der Amtsdirektor berichtet, dass nach den Erfahrungen und Kenntnissen aus
anderen Bereichen des Landes angesichts der Ausgangsdaten der Gemeinden des
Zweckverbandes durchaus mit guten Chancen gerechnet werden kann.
Dies wird von Herrn Lüneberg vom BKZSH ausdrücklich bestätigt.