Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Informationsbrief Nr. 1 an die Mitglieder des Breitbandzweckverbandes und bedankt sich zunächst beim Amtsdirektor und Herrn Schlünsen, die beide dafür initiativ waren, dass der Kreis Plön aus FAG-Mitteln eine Zuwendung in Höhe von 55.000,-- € beschlossen habe. Der Bescheid liegt vor.

 

Er selbst habe des Weiteren persönlich einen Zuschussbescheid des Bundes aus dem Förderprogramm des Bundes in Berlin entgegen genommen. Der Bund habe auf Antrag des Zweckverbandes eine Förderung in Höhe von 50.000,-- € (ebenso wie der Kreis) ohne die Notwendigkeit einer gemeindlichen KO-Finanzierung ausgesprochen. Ob die Mittel für das gesamte künftige Verfahren ausreichen, bleibt abzuwarten. Ggfs., hierzu steht man aber im Kontakt mit dem Land, wäre es möglich Landesmittel, die allerdings kofinanziert werden müssten, zu generieren.

 

Wie in dem Informationsbrief angekündigt, ist auch das Vergabeverfahren für die technische/wirtschaftliche Beratung bzw. die juristische Beratung soweit abgeschlossen, dass die Aufträge an die Beratungsunternehmen vom Verbandsvorsteher entsprechend der Verbandssatzung erteilt werden können.

 

Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend, dass das Markterkundungsverfahren zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen ist und abschließend bewertet wurde. Mit wenigen Ausnahmen (hierzu siehe TOP 5.2) kann ein Marktversagen im Sinne der Bundesrichtlinien festgestellt werden. Herr Körber erinnert daran, dass ein Tätigwerden der öffentlichen Hand in diesem der Wirtschaft zugeordneten Aufgabenbereich nur im Falle eines nachgewiesenen Marktversagens erlaubt ist. Leider ergeben sich dadurch immer wieder zeitliche Abfolgen, die unvermeidbar, aber für ein notwendiges rechtssicheres Handeln notwendig sind.

 

Auch in Zukunft werde man natürlich versuchen, Zuschüsse aus dem Bundesprogramm für den investiven Bereich zu generieren. Dies sei auch Baustein der ausgeschriebenen Beratungsleistungen. Herr Körber weist aber darauf hin, dass es in dem Förderprogramm noch einige Probleme gebe, die zu klären seien. Das Förderprogramm sieht einige Voraussetzungen vor, die es möglicherweise erschweren, auf Fördermittel zurückgreifen zu können. Hierzu seien aber noch Detailklärungen notwendig, die dann auch von den Beratern abgearbeitet werden müssen.

Im Übrigen stehe man im regelmäßigen Austausch mit anderen Zweckverbänden im Lande, so dass man hier sehr von Erfahrungen anderer profitieren könne.

Auf die Frage, wann denn mit einem Start des Ausbaus gerechnet werden könne, wird zunächst auf den erfolgreichen Abschluss von Vertragsverhandlungen zur Durchführung eines Betreibermodells als unabdingbare Voraussetzung hingewiesen. Mit etwas Glück könne mit dem Abschluss am Ende dieses Jahres gerechnet werden. Der Amtsdirektor berichtet, dass nach den Erfahrungen und Kenntnissen aus anderen Bereichen des Landes angesichts der Ausgangsdaten der Gemeinden des Zweckverbandes durchaus mit guten Chancen gerechnet werden kann.

Dies wird von Herrn Lüneberg vom BKZSH ausdrücklich bestätigt.