Von Seiten der Werkleitung wird ausgeführt, dass bedingt durch das Nichtvorliegen eines Antragstextes zu dem Tagesordnungspunkt eine Beantwortung schwer möglich ist, da nicht genau deutlich ist, welche Informationen die LWG von der Werkleitung erwarte. Es wird in diesem Zusammenhang von der Werkleitung auf eine Beschlussvorlage aus dem Jahr 2012 verwiesen [LABOE/BV/636/2012], die seinerzeit vom Werkleiter gefertigt wurde.