Beschluss:

 

Die Parkgebührenverordnung in der Fassung vom 21.05.2015 wird wie folgt geändert:

 

In § 2 wird der Buchstabe e) Parkplatz am „Kapellenweg“ in Kalifornien hinzugefügt.

 

Der § 4 erhält folgende Fassung:

 

                                                                        „§ 4

(Parkgebühr/Parkzeit)

 

Die Parkgebühr beträgt für die Parkplätze a) und b):

 

1.    bei einer Parkdauer bis zu 0,5 Stunden                         0,50 EUR,

2.    bei einer Parkdauer bis zu 1,0 Stunde                           1,00 EUR,

3.    bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden                         2,00 EUR,

4.    bei einer Parkdauer bis zu 4,0 Stunden                         3,00 EUR.

 

 

Die Parkgebühr beträgt für den Parkplatz c):

 

1.    bei einer Parkdauer bis zu 0,5 Stunden                         0,50 EUR,

2.    bei einer Parkdauer bis zu 1,0 Stunde                           1,00 EUR,

3.    bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden                         2,00 EUR,

4.    bei einer Parkdauer über zwei Stunden  (bis zum Ablauf des gebührenpflichtigen Zeitraumes am jeweiligen Kalendertag)                                                     3,00 EUR.

 

     

Die Parkgebühr beträgt für die Parkplätze d) und e):

 

1.    bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden                         1,00 EUR,

2.    bei einer Parkdauer über zwei Stunden (bis zum Ablauf des gebührenpflichtigen Zeitraumes am jeweiligen Kalendertag)                                                    2,00 EUR.“


Frau Nebendahl zitiert aus der Verwaltungsvorlage und ergänzt diese um die Aufnahme des in Kürze fertig gestellten Parkplatzes im „Kapellenweg“. Ferner ist durch die neue Parkgebührenverordnung die maximale Parkzeit auf 4 Stunden begrenzt.

 

Fraktionsvorsitzender der CDU Herr Ehlers befürwortet die Parkzeitbegrenzung sowie die Höhe der Parkgebühr von 3,-- € für 4 Stunden Parkzeit beim Parkplatz am „Käptn´s Gang / Tourist Service“. Für den neuen am Kapellenweg halte er jedoch die Gebühr für die von dem Parkplatz bei Villa Helene für angemessen.

 

Herr Cordts stimmt den Vorschlägen von Herrn Ehlers im Namen seiner EIS-Fraktion zu, mit dem Unterschied, dass der Parkplatz “Verwellengrund / Tourist Service Kalifornien“ ebenfalls in die kostengünstigere Gebührenklasse (wie Kapellenweg) aufgenommen werden sollte.

 

Herr Keppel fragt, wie die Parkzeiten kontrolliert werden sollen.

 

Dies geschehe, wie seit jeher, durch die Verkehrsüberwacher, so der Bürgermeister.

 

Gemeindevertreter Herr Schimmer erkundigt sich nach den Preisen für die Parkplätze am Stakendorfer Strand.

 

Die Gebühr beträgt 2,-- € pro Tag antwortet Herr Cordts.

 

Herr Mainz bezweifelt, ob die zu erwartenden Mehreinnahmen die wahrscheinliche Verärgerung der Bürger und Gäste rechtfertigen.

 

Der Bürgermeister und einige Mitglieder stellen klar, dass es bei der Erhebung von Parkgebühren nicht um die Generierung von Einnahmen gehe, sondern als Steuerungsinstrument für die Fluktuation der Strandbesucher diene.


Stimmberechtigte: 18

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0