Der Seniorenbeirat strebt eine ordentliche Mitgliedschaft im Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. an. Nach der Satzung des LSR kann ordentliches Mitglied z. B. eine Gemeinde in Schleswig-Holstein werden, die eine Seniorenvertretung eingerichtet habe.

 

Die Gemeinde Schönberg wird gebeten, die Mitgliedschaft im Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. durch schriftliche Beitrittserklärung zu beantragen.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0