Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren soll nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens ist dafür nicht erforderlich und soll zu diesem Zeitpunkt auch nicht beauftragt werden.

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Jänicke und Blank, Herr Blank, erteilt. Der Planungsauftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt. Die Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

 


Die Bürgermeisterin zitiert aus der Verwaltungsvorlage und gibt ergänzende Erläuterungen zu dem Sachverhalt ab. Sie betont, dass im Rahmen des anstehenden Aufstellungsverfahrens zur 2. Änderung des B Planes Nr. 1 allen Bürgerinnen und Bürgern zu gegebener Zeit Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, neue Aspekte und eventuell erforderliche Regelungsanpassungen einfließen zu lassen.

 

Ein Zuschauer erkundigt sich nach der vorgesehenen erlaubten Bauhöhe.

 

Frau Walsemann entgegnet, dass u.a. derartige Regelungen in der Änderung festgesetzt werden sollen. Sie führt weiter aus, dass eine Beratung durch ein Planungsbüro bereits vorgesehen ist. Die geplanten Grundstücke müssen attraktiv für Käufer sein und sich in das Ortsbild einfügen.

 

Gemeindevertreter Herr Sindt betont die Wichtigkeit, genügend Parkplätze in dem Gebiet auszuweisen. Diese müssten durch die Eigentümer vorgehalten werden.

 

Nach weiteren Beratungen stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0