Beschluss:

 

1.         Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.

 

2.         Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

3.         Der/die Vertreter/in der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein wird/werden gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.

 


Frau Walsemann erklärt kurz die rechtliche Situation anhand der allen vorliegenden Verwaltungsvorlage. Nach dem keine Fragen aus der Gemeindevertretung gestellt werden, bittet sie um das Handzeichen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0