Sitzung: 07.06.2016 Gemeindevertretung
Der Gemeindevertreter Jürgen Stubbe wird durch den Vorsitzenden in Übereinstimmung mit § 33 Abs. 5 GO per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.