Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt der vorliegenden Satzung des Zweckverbandes am Sandberg über die Entschädigung der im Zweckverband am Sandberg tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten (Entschädigungssatzung) zu.

Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.


Der Entwurf der Satzung über die Entschädigung der im Zweckverband am Sandberg tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten (Entschädigungssatzung) wurde in der Sitzung des Geschäftsausschusses ausführlich vorberaten und diskutiert.

Die Verbandsvorsteherin Frau Walsemann weist daraufhin, dass an einigen Stellen Änderungen vorgenommen wurden, die in der jetzt vorliegenden Fassung enthalten sind. Dabei wurde insbesondere die Entschädigung für die Gerätewarte auf den aktuellen Stand der Löschfahrzeuge angepasst. Es wurde darüber hinaus empfohlen, die Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten zu lassen.

Die gemeindlichen Regelwerke würden dann seitens der Gemeinden aufzuheben sein.

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0