Sitzung: 18.05.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: PASSA/BV/003/2016
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung stimmt dem
Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vertrages zu.
2. Die Zustimmung umfasst den Abschluss
des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von
rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der
Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere
der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der
Zustimmung nicht erfasst.
3. Der/die Vertreter/in der Gemeinde in
der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein wird/werden gemäß § 9
Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5
Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.
Sachverhalt:
Aus dem Bereich des Amtes Probstei sind die Gemeinden Barsbek,
Bendfeld, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau Passade, Probsteierhagen,
Stoltenberg und Wisch Mitglied des Zweckverbandes Ostholstein, da diese
Gemeinden dem ZVO seinerzeit die Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung
(Zentralentwässerung) übertragen haben.
Andere Mitgliedsgemeinden des ZVO streben nun an, dem ZVO die Aufgabe
„Aufbau und Ausbau einer Breitbandinfrastruktur“ zu übertragen.
Auch wenn die eingangs erwähnten Mitgliedsgemeinden jedenfalls
hinsichtlich des ZVO davon unberührt bleiben ist es aus
kommunalverfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, dass alle
Mitgliedsgemeinden Beschlüsse fassen, da neben dem Abschluss eines
Vertrages zur Übertragung der Aufgabe auch eine Satzungsänderung des ZVO
erforderlich ist. Andernfalls könnte der ZVO die Aufgabe nicht rechtswirksam
ausüben.
Die Amtsverwaltung ist zwar sehr spät seitens des ZVO`s beteiligt
worden, allerdings hat eine kursorische Prüfung der Unterlagen ergeben, dass
den eingangs erwähnten Gemeinden eine entsprechende Beschlussfassung, wie vom
ZVO gewünscht, empfohlen werden kann. Insbesondere ist im § 19 der
Verbandssatzung geregelt, dass nur die Gemeinden zu einer Mitfinanzierung der
neuen Sparte Breitband im Zweifel herangezogen werden können, die zuvor auch
dem ZVO die Aufgabe der Breitbandversorgung übertragen haben.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |