Beschluss:

 

1.         Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.

 

2.         Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

3.         Der/die Vertreter/in der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein wird/werden gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.

 


Die Vorsitzende, Frau Lorenzen erläutert warum die Gemeinde darüber beschließen muss. Sie stellt fest, dass die Gemeinde  Fiefbergen nicht durch den ZVO mit Breitband versorgt wird, die Gemeinde jedoch darüber abstimmen muss, ob der ZVO ein solches Angebot mit in Ihre Angebotspalette aufnehmen kann. Die Gemeinde muss einen Beschluss fassen, damit der Abgeordnete der Gemeinde bei der Mitgliederversammlung des ZVO abstimmen kann.


Stimmberechtigte:

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0