Beschluss: einstimmig

 


Bgm Mews trägt vor, dass der Stichweg in den Gruppen als  ein öffentlicher Weg gilt. Eine

einfache Sperrung ist nicht möglich. Bei einem Ortstermin mit dem GUV wurde von diesem

vorgeschlagen, die Gewässersohle um ca. 1,50 Meter anzuheben, geschätzte Kosten etwa

9.000,- €.

Bgm Mews und Ausschussvorsitzender Mülder-von Guerard erhalten den Auftrag mit den

beteiligten Wege-Nutzern und –Inhabern über mögliche Alternativen zu sprechen.