Sitzung: 20.04.2016 Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle
Beschluss:
Die Fläche zwischen dem Hafenpavillon (Westseite) und einer Linie, die von den Baumscheiben (Westkante) beschrieben wird, kann als Sondernutzungsfläche genutzt werden unter der Maßgabe der Berücksichtigung von Rettungswegen und der vom Architekten Siller vorgegebenen Sichtachsen.
Die Anträge der SPD-Fraktion und
der GAL-Fraktion werden unter dem Tagesordnungspunkt
11 zusammen im Werkausschuss beraten. Aus den Fraktionen der SPD und GAL werden
die Antragsgründe dargelegt. Die Werkleitung berichtet:
Im Rahmen der Attraktivitätssteigerung Hafenumfeld/Rosengarten wurde
auch die Fläche vor dem gemeindeeigenen Hafenpavillon als Baumaßnahme des
Betriebsteils Tourismus neu gestaltet. Es wurde dort die Pflasterung erneuert
und mit einem Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung versehen.
In Höhe des Hafenpavillons sind Bänke und Tische für Besucher fest
installiert. Insgesamt stehen dort in 2 Reihen 15 Tische mit insgesamt 30
Bänken zur Verfügung, die Platz für ca. 90 Personen bieten.
Bezüglich einer Sondernutzung im Bereich des Hafenpavillons gab der Architekt,
auf telefonische Nachfrage durch die Werkleitung, zu bedenken, dass die Sichtachsen
nicht verstellt werden sollten. Bei der Planung einer Sondernutzungsfläche dort
sollte ein „optischer Wildwuchs“ vermieden werden.
Frau Bürgermeisterin Mordhorst teilt mit, dass zu beachten ist, dass in
jedem Fall für das Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung ausreichender
Verkehrsweg auch für Begleitpersonen zur Verfügung stehen muss.
In einer PowerPoint Präsentation werden dem Gremium die Verkehrswege
und Sichtachsen aufgezeigt.
Nach Diskussion im Werkausschuss wird folgender Beschlussvorschlag vom Ausschussvorsitzenden Wenzel zur Abstimmung gestellt:
Stimmberechtigte: 11 |
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Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |