Beschluss:

Die Fläche zwischen dem Hafenpavillon (Westseite) und einer Linie, die von den Baumscheiben (Westkante) beschrieben wird, kann als Sondernutzungsfläche genutzt werden unter der Maßgabe der Berücksichtigung von Rettungswegen und der vom Architekten Siller vorgegebenen Sichtachsen.


Die Anträge der SPD-Fraktion und der GAL-Fraktion werden unter dem Tagesordnungspunkt 11 zusammen im Werkausschuss beraten. Aus den Fraktionen der SPD und GAL werden die Antragsgründe dargelegt. Die Werkleitung berichtet:

 

Im Rahmen der Attraktivitätssteigerung Hafenumfeld/Rosengarten wurde auch die Fläche vor dem gemeindeeigenen Hafenpavillon als Baumaßnahme des Betriebsteils Tourismus neu gestaltet. Es wurde dort die Pflasterung erneuert und mit einem Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung versehen.

 

In Höhe des Hafenpavillons sind Bänke und Tische für Besucher fest installiert. Insgesamt stehen dort in 2 Reihen 15 Tische mit insgesamt 30 Bänken zur Verfügung, die Platz für ca. 90 Personen bieten.

 

Bezüglich einer Sondernutzung im Bereich des Hafenpavillons gab der Architekt, auf telefonische Nachfrage durch die Werkleitung, zu bedenken, dass die Sichtachsen nicht verstellt werden sollten. Bei der Planung einer Sondernutzungsfläche dort sollte ein „optischer Wildwuchs“ vermieden werden.

 

Frau Bürgermeisterin Mordhorst teilt mit, dass zu beachten ist, dass in jedem Fall für das Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung ausreichender Verkehrsweg auch für Begleitpersonen zur Verfügung stehen muss.

 

In einer PowerPoint Präsentation werden dem Gremium die Verkehrswege und Sichtachsen aufgezeigt.

 

 

 

 

Nach Diskussion im Werkausschuss wird folgender Beschlussvorschlag vom Ausschussvorsitzenden Wenzel zur Abstimmung gestellt:


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0