Herr Rahe stellt anhand einer Präsentation die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 vor. Er erläutert, dass vorrangig die Kindertagesstätte planungsrechtlich gesichert werden soll und stellt folgendes zur Diskussion:

- Sollen Betriebsleiterwohnungen generell ausgeschlossen werden?

- Soll Einzelhandel ausnahmsweise zulässig sein?

 

Während der sich anschließenden Diskussion wird festgestellt, dass es bereits eine Betriebsleiterwohnung im Geltungsbereich gibt. Man sollte nur die betroffenen Grundstücke der Kindertagesstätte und der Freiwilligen Feuerwehr als Gemeinbedarfsflächen ausweisen, womit eine gewerbliche Nutzung hier nicht mehr zulässig wäre. Es stellt sich die Frage, warum kein Einzelhandel zulässig sein sollte. Nach weiterer angeregter Diskussion schlägt Herr Griesbach vor, die Präsentation der Niederschrift zur Sitzung beizufügen und in der nächsten oder übernächsten Sitzung nochmals zu beraten, wenn alle Mitglieder Gelegenheit hatten, sich damit zu befassen.

 

Der Vorsitzende schließt den TOP mit dem Hinweis, dass alle Mitglieder in der folgenden Woche die Präsentation übersandt bekommen.