Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Satzung über die Benutzung der Betreuungsangebote an den Grundschulen des Schulverbandes Probstei (Benutzungs- und Gebührensatzung Schülerbetreuung und Hort) entsprechend dem vorliegenden Entwurf mit der vorgenannten Änderung in § 3 Abs. 5 Satz 8.

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt das Außerkrafttreten der Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort) in der Fassung der achten Änderung vom 17.07.2015 mit Ablauf des 31.07.2016


Stellv. Verbandsvorsteherin Klein weist darauf hin, dass § 5 Abs. 5 Satz 8 des Satzungsentwurfes aufgrund der Entscheidung, den Essenspreis der Hortkinder in den Ferien bei 2,00 € zu belassen, geändert werden muss. Dieser Satz muss nunmehr  lauten:

 

Der Kostenbeitrag  pro Essen in den Ferien entspricht demjenigen, der in der Schulzeit erhoben wird.

 

Daraufhin fasst die Schulverbandsvertretung nachfolgenden


Stimmberechtigte:

  17

Ja-Stimmen:  17

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0