Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Schulverbandes Probstei empfiehlt der Schulverbandsvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die Schulverbandsvertretung beschließt die Satzung über die Benutzung der Betreuungsangebote an den Grundschulen des Schulverbandes Probste i- (Benutzungs- und Gebührensatzung Schülerbetreuung und Hort) entsprechend dem vorliegenden Entwurf mit der Änderung in § 3 Abs. 5 Satz 8.

 

2. Die Schulverbandsvertretung beschließt das Außerkrafttreten der Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort) in der Fassung der achten Änderung vom 17.7.2015 mit Ablauf des 31.7.2016.


 Der stellvertretende Vorsitzende fast die Vorlage kurz zusammen und bittet Herrn Dräbing um ergänzende Erläuterungen. Dieser stellt dar, dass eine Anpassung der bisherigen Entgeltordnung wegen der notwendigen Regelung des Zuganges zu der Einrichtung in den Ferien und die Abrechnung der Mahlzeiten ohnehin erforderlich gewesen sei und deshalb die Gelegenheit zur Umstellung auf eine öffentlich-rechtliche Satzung genutzt werden könne.

 

Aufgrund des vorangegangenen Beschlusses zur Mittagsverpflegung müsse der Satzungsentwurf angepasst werden. Paragraph 3, Abs. 5 Satz 8 erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Kostenbeitrag pro Essen in den Ferien entspricht demjenigen, der in der Schulzeit erhoben wird.“


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0