Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Sicherungsmaßnahmen auf Grund der Baumkontrollen zur Verkehrssicherungspflicht im Schlosspark sind beschränkt auszuschreiben. Es sind mindestens 5 zertifizierte  Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der Firmen ist mit dem Bürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden abzusprechen.

2.    Die erforderlichen Baumfällarbeiten sind durch den Bauhof, soweit dieses möglich ist durchzuführen.

 


Der Bericht der Landwirtschaftskammer über die Verkehrssicherungspflicht im Schlosspark liegt der Gemeinde vor. In diesem Bericht sind die  Leistungen, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherung im Schlosspark erforderlich sind, detailliert aufgeführt.

Diese Leistungen müssen ausgeschrieben werden. Es sind nur zertifizierte  Fachfirmen zu Angebotsabgabe aufzufordern.

Für Baufällungen, die durch den Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden sollten,  ist zu prüfen, ob  eine Sondergenehmigung eingeholt werden muss.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0