Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Die Bürgervorsteherin gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung dem Bürgermeister einen Auftrag für ein Vergabegespräch und eine anschließende Auftragserteilung erteilt habe. Außerdem habe die Gemeindevertretung der Veränderung einer Planstelle und dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zugestimmt.