Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/67 und 86/65 sowie Teilbereiche der Flurstücke 24/1 und 86/70 der Flur 3“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht, dem grünordnerischen Fachbeitrag, der lärmtechnischen Untersuchung sowie der Verträglichkeitsanalyse werden in der jeweils vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0