Beschluss:

 

Die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. 


Bevor der Vorsitzende über die im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte abstimmen lässt, möchte Herr Lüken wissen, ob TOP 11 im öffentlichen Teil beraten werden kann. Herr Osbahr verneint diese Frage, da Firmen namentlich und Kosten benannt werden, ist die Öffentlichkeit auszuschließen.

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0