Die Vorsitzende Frau Schulz erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage und geht dabei auch auf die Grundlage, nämlich den öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes, ein. Dort sei bereits vereinbart worden, dass das bewegliche Vermögen, welches dem Brandschutz diene, seitens der Gemeinden dem Verband kostenfrei übertragen werde. Amtsdirektor Körber ergänzt, dass der Vertragstext von einem Anwaltsbüro erarbeitet wurde. Er bittet die Wehr noch einmal über die Inventarliste genauer zu schauen. Ihm sei aufgefallen, dass nicht alle Fahrzeuge, die ebenfalls zum beweglichen Vermögen gehören, in der Anlage vorhanden seien. Möglicherweise ergeben sich durch die Erweiterung der vorhandenen Inventarliste noch redaktionelle Änderungen. Außerdem sollte geprüft werden, ob ggf. auch die Jugendwehr über bewegliches Vermögen der Gemeinden verfügt, welches dann auch in diesem Vertrag dem Zweckverband zu übertragen wäre.

 

Nach kurzer Diskussion nimmt der Geschäftsausschuss den Entwurf des Übertragungsvertrages zustimmend zur Kenntnis und geht davon aus, dass die Verbandsversammlung diesen nach Vervollständigung der Inventarlisten zustimmen möge. Im Anschluss können dann die Gemeinden ebenfalls beschließen.