Beschluss:

Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung die Zustimmung zur Satzung des Zweckverbandes am Sandberg über die Entschädigung der im Zweckverband am Sandberg tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten (Entschädigungssatzung) und Einfluss der vorbeschriebenen Änderungen.


Die Vorsitzende Frau Schulz erläutert den allen Mitgliedern vorliegenden Entwurf über die Satzung des Zweckverbandes am Sandberg über die Entschädigung der im Zweckverband am Sandberg tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten (Entschädigungssatzung).

Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend, dass die in dem Entwurf enthaltenen rotgedruckten Hinweise lediglich Erläuterungen sind und bei Ausfertigung nicht mehr auftauchen. Er weist darauf hin, dass es notwendig gewesen sei, aus drei verschiedenen Satzungswerken eine zu entwerfen. Daher seien die Erläuterungen aufgenommen worden.

 

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion wird zunächst auf eine notwendige redaktionelle Korrektur im § 5 Abs. 1 hingewiesen. Des Weiteren sei eine redaktionelle Änderung im § 7 notwendig.

Hinsichtlich der Regelung im § 8 für die Entschädigung des Gerätewartes wird nach Erläuterungen und mit Blick auf die Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien) ausgehend von drei Löschfahrzeugen (LF10/6, LF8/6 und einem TSF) von einer Entschädigung in Höhe von 158,‑ € monatlich ausgegangen. Dabei sei festzustellen, dass auch bisher an drei Gerätewarte Entschädigungen ausgezahlt wurden, so dass der Anstieg sich auf lediglich etwa 40,‑ € pro Monat beschränkt.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten soll.

Amtsdirektor Körber weist ergänzend darauf hin, dass dann die gemeindlichen Regelwerke zu diesen Punkten ebenfalls zum 01.01.2016 aufgehoben werden müssten.

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0