Beschluss:

Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Verbandversammlung die Zustimmung zu den Grundstückübertragungsverträgen zwischen der Gemeinde Krokau und dem Zweckverband bzw. der Gemeinde Wisch und dem Zweckverband.


Die Vorsitzende Frau Schulz erläutert die den Mitgliedern des Geschäftsausschusses vorliegenden Verträge zur Übertragung des unbeweglichen Vermögens. Dabei handelt es sich zum einen um einen Vertrag zwischen der Gemeinde Wisch und dem Zweckverband sowie zum anderen um den Vertrag zwischen der Gemeinde Krokau und dem Zweckverband.

Anders als bei dem beweglichen Vermögen seien zur Übertragung des unbeweglichen Vermögens insbesondere der Grundstücke Notarverträge notwendig. Diese liegen bereits vor.

 

Im Anschluss an eine kurze Diskussion ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0