Durch den Vorsitzenden wird eine Erläuterung zum Sachverhalt gegeben. Darin wird hingewiesen, dass es Schwierigkeiten in der Nutzung durch die Anlieger gab. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes als Ausgleichsfläche weiterhin, auch bei einem Eigentumswechsel, Bestand haben. Auch wird angeführt, dass nicht nur das Grundstück 6/22 sondern auch das Flurstück 6/8 betroffen ist.

In der anschließenden Diskussion werden verschiedene Meinungen ausgetauscht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Freihaltetrasse für eine Weiterführung der Straße Krensberg über diese beiden Fläche hinaus auch weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleiben sollen.

Die Entscheidung über einen Verkauf wird im nichtöffentlichen Teil unter TOP 14 gefasst.