Sitzung: 02.03.2016 Bau- und Umweltausschuss
Zu
diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Jänicke vom
Planungsbüro Jänicke und Blank, Kiel. Vom Vorsitzenden wird ein kurzer
Sachstandsbericht gegeben. Er betont dabei, dass es nicht um den Bau eines
Spielplatzes geht, sondern um eine Bebaubarkeit des Grundstückes. Er verweist
dazu auf den Ortstermin vom 23.02.2016.
In
seiner Stellungnahme wird von ihm jedoch auf die Verpflichtung der Gemeinde zum
Bau eines Spielplatzes auf Grund des Neubaugebietes „Dabeler Ring“ hingewiesen
Nach
dieser kurzen Stellungnahme spricht der GV Debus nochmals den Abbau der
Spielgeräte an. Dazu wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung der
Spielgeräte durch den Bauhof aus sicherheitsgefährdeten Gründen erfolgte. Es
folgt daraufhin eine emotionale und zum Teil erregte Diskussion, die sich
jedoch zum Teil nicht auf den
eigentlichen Sachverhalt bezog, sondern
auf eine angedachte und mögliche Reparatur der dort jetzt abgebauten
Spielgeräte. Weiterhin wurden durch die Ausschussmitglieder Fragen und Probleme
zu der angedachten Umwidmung des Grundstückes gestellt. Zu diesen Fragen wurde
auf die Stellungnahme durch Herrn Jänicke hingewiesen.
Durch
Herrn Jänicke wurde anschließend zu einer möglichen Umwidmung, an Hand einer
vorgelegten Ausarbeitung über städtebauliche Bewertungskriterien, Stellung
genommen. In dieser Stellungnahme sind sowohl positive als auch negative
Kriterien für eine mögliche Umwidmung aufgelistet. Hierzu wird angeführt, dass
die zu der Fläche führenden Wege mit
einer
Breite von 2,80 bzw. 2,50 m nicht
die erforderliche Zuwegungsbreite von mindestens 3,00 m gemäß den Richtlinien
für die Feuerwehr und die Abfallentsorgung erfüllen.
In
der Landesbauordnung ist eine Mindestbreite für eine Zuwegung jedoch nicht enthalten.
Herr
Jänicke gab an, dass er auch hinsichtlich einer möglichen Umwidmung mit dem
Kreisbauamt Rücksprache gehalten hat. Auch von dort wird die Möglichkeit
einer Umwidmung wegen der vorhandene
Zuwegungsbreite nicht gesehen.
In
seiner Stellungnahme wird von Herrn Jänicke auch auf die mögliche Wertminderung
bei einer möglichen Bebauung Stellung genommen. Hierzu führt er aus, dass ein
Recht auf eine Nichtveränderung durch die Anlieger nicht besteht. Es wird
jedoch auf die Beteiligung der Bürger und Anlieger hingewiesen.
Die
Stellungnahme wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sitzungsunterbrechung von 20.40 Uhr bis 20.50 Uhr:
Es werden aus dem
Kreis der Zuhörer Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden und Herrn Jänicke
beantwortet.
Nach der
Sitzungsunterbrechung wird darauf hingewiesen, dass ein Beschluss zu diesem TOP in nichtöffentlicher Sitzung unter TOP 12
gefasst wird.