Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Jänicke vom Planungsbüro Jänicke und Blank, Kiel. Vom Vorsitzenden wird ein kurzer Sachstandsbericht gegeben. Er betont dabei, dass es nicht um den Bau eines Spielplatzes geht, sondern um eine Bebaubarkeit des Grundstückes. Er verweist dazu auf den Ortstermin vom 23.02.2016.

In seiner Stellungnahme wird von ihm jedoch auf die Verpflichtung der Gemeinde zum Bau eines Spielplatzes auf Grund des Neubaugebietes „Dabeler Ring“ hingewiesen

Nach dieser kurzen Stellungnahme spricht der GV Debus nochmals den Abbau der Spielgeräte an. Dazu wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung der Spielgeräte durch den Bauhof aus sicherheitsgefährdeten Gründen erfolgte. Es folgt daraufhin eine emotionale und zum Teil erregte Diskussion, die sich jedoch zum Teil  nicht auf den eigentlichen Sachverhalt  bezog, sondern auf eine angedachte und mögliche Reparatur der dort jetzt abgebauten Spielgeräte. Weiterhin wurden durch die Ausschussmitglieder Fragen und Probleme zu der angedachten Umwidmung des Grundstückes gestellt. Zu diesen Fragen wurde auf die Stellungnahme durch Herrn Jänicke hingewiesen.

Durch Herrn Jänicke wurde anschließend zu einer möglichen Umwidmung, an Hand einer vorgelegten Ausarbeitung über städtebauliche Bewertungskriterien, Stellung genommen. In dieser Stellungnahme sind sowohl positive als auch negative Kriterien für eine mögliche Umwidmung aufgelistet. Hierzu wird angeführt, dass die zu der Fläche führenden Wege mit 

einer Breite von 2,80 bzw. 2,50 m nicht die erforderliche Zuwegungsbreite von mindestens 3,00 m gemäß den Richtlinien für die Feuerwehr und die Abfallentsorgung erfüllen.

In der Landesbauordnung ist eine Mindestbreite für eine Zuwegung jedoch  nicht enthalten.

Herr Jänicke gab an, dass er auch hinsichtlich einer möglichen Umwidmung mit dem Kreisbauamt Rücksprache gehalten hat. Auch von dort wird die Möglichkeit einer  Umwidmung wegen der vorhandene Zuwegungsbreite  nicht gesehen.

In seiner Stellungnahme wird von Herrn Jänicke auch auf die mögliche Wertminderung bei einer möglichen Bebauung Stellung genommen. Hierzu führt er aus, dass ein Recht auf eine Nichtveränderung durch die Anlieger nicht besteht. Es wird jedoch auf die Beteiligung der Bürger und Anlieger hingewiesen.

Die Stellungnahme wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Sitzungsunterbrechung von 20.40 Uhr bis 20.50 Uhr:

Es werden aus dem Kreis der Zuhörer Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden und Herrn Jänicke beantwortet.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung wird darauf hingewiesen, dass  ein Beschluss zu diesem TOP  in nichtöffentlicher Sitzung unter TOP 12 gefasst wird.