Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Stein über die Entschädigung der in der Gemeinde Stein tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) in der Fassung der Verwaltungsvorlage STEIN/BV/002/2016, mit der Änderung, dass die Satzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft tritt.


Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister werden nachstehend genannte Aufwendungen im Sinne von §6 Abs.3 Nr.1 und 2 der EntschVO in pauschalierter Form wie folgt erstattet:

 

  1. Für die Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung in Höhe von jährlich 500,- €
  2. Bei dienstlicher Benutzung einer privaten Telekommunikationseinrichtung die Kosten der dienstlich notwendigen Telefongebühren, sowie die anteiligen Grundgebühren in Höhe von jährlich 900,- €
  3. Eine Reisekostenpauschale (§ 9 BRKG) in Höhe von jährlich 1.000,- €.

 

Herr Wendt erläutert eben den Grund der Satzungsänderung. Er führt unter anderem aus, dass es gerechtfertigt sei, die Änderung schon zum 01.07.2014 in Kraft treten zu lassen.

 

Der Bürgermeister erwidert, dass es ausreiche, die Satzung wie vorgesehen zum 01.01.2016 in Kraft treten zu lassen.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0