Beschluss:

 

Die Möglichkeiten einer wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde Krokau gemäß den beiden vorgestellten Varianten werden zur weiteren Beratung und Beschlussempfehlung in den Bau- und Wegeausschuss verwiesen.


Die Bürgermeisterin führt in die Thematik ein. Bereits im Jahr 2012 hatte die Firma Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH aus Fiefbergen angefragt, ob in der Gemeinde Krokau das Interesse bestehen würde, ein weiteres Wohngebiet zu erschließen. Seinerzeit hatte sich die Gemeinde nach der Durchführung einer Einwohnerbefragung dagegen ausgesprochen.

 

Die Firma ist nun erneut an die Gemeinde herangetreten, um ein Projekt zur Herstellung von Wohngebäuden auf den Flurstücken 92/2, 80/7 und 79/4 zu realisieren.

 

Darüber hinaus hat auch Markus Sinjen sein Interesse bekundet, seine beiden Grundstücke „Sinjenweg 1 und 3“ zum Zwecke der Bebauung mit Wohnungen zu verkaufen.

 

Die Bürgermeisterin erläutert weiterhin, dass sich mittlerweile die Anfragen nach Bauland gehäuft haben. Die letzte Maßnahme zu Erschließung eines Neubaugebietes ist bereits über 12 Jahre her. Daher habe sie Markus Sinjen und Jan Stoltenberg gebeten, ihre Projekte in der Gemeindevertretung vorzustellen.

 

Ziel der Diskussion solle es sein, möglicherweise bereits jetzt auftretende Fragen klären zu können.

 

Im Anschluss erklärt zunächst Markus Sinjen, dass er ca. 4.500 m² an Grundstücksfläche für eine Bebauung zur Verfügung stellen könnte. Er beabsichtigt, diese Flächen, die sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 1 befinden, zu veräußern, um sie einer Bebauung mit Wohnungen zugänglich zu machen. Eventuell anfallende Planungskosten werden von ihm übernommen.

 

Jan Stoltenberg erläutert, dass nach seiner Einschätzung ein Bedarf an Grundstücken besteht, die mit Wohnungen bebaut werden können. Sein Projekt zielt in erster Linie darauf ab, für die Zukunft ein Angebot an Bauland vorzuhalten. Ihm schwebt eine sogenannte Angebotsplanung vor, welche die Möglichkeit bietet, dass die Gemeinde sich entwickelt.

 

Er zeigt auf, dass das wirtschaftliche Wagnis von seiner Firma getragen werden würde. Die Kosten des Planverfahrens und der Erschließung würden von seiner Firma getragen werden.

 

Der Protokollführer ergänzt die Ausführungen wie folgt:

 

a)    Allgemein

 

Nach § 1 Abs. 4 BauGB ist die Gemeinde im Bauleitverfahren an die Ziele der Raumordnung gebunden. Kapitel 2.5.2 des Landesentwicklungsplanes 2010 formuliert folgendes Ziel:

 

Bis zur Aufstellung neuer Regionalpläne gilt folgender Rahmen für die Wohnungsbauentwicklung:

 

In Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, können im Zeitraum 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 % in den Ordnungsräumen (Kapitel 1.3) gebaut werden. Die Gemeinde Krokau gehört nach Kapitel 1.3 des Landesentwicklungsplanes 2010 zu den sogenannten Ordnungsräumen.

 

Nach den Daten der Landesplanungsbehörde belief sich der Wohnungsbestand am 31.12.2009 auf 187 Einheiten. Das Wachstumspotenzial von 15 % beträgt demnach 28 Einheiten. Nach den Daten, welche dem Amt Probstei vorliegen, wurden bereits 4 neue Einheiten erstellt, so dass noch ein Potenzial von 24 Einheiten verbleibt.

 

Nach § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB herrscht der Vorrang der Innenentwicklung. Dies bedeutet, dass zunächst alle Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden müssen, bevor eine Bebauung im Außenbereich überhaupt in Betracht gezogen werden darf.

 

b)    Projekt von Markus Sinjen

 

Die Verwirklichung des in Aussicht genommenen Vorhabens bedingt eine Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a BauGB handeln würde, kann ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend. Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere kein Erfordernis, eine Umweltprüfung vorzunehmen.

 

c)    Projekt der Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH

 

Die Verwirklichung des in Aussicht genommenen Vorhabens erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die erstmalige Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für das Gebiet, das entwickelt werden soll. Um belegen zu können, dass keine Maßnahmen der Innenentwicklung den geltend gemachten Bedarf an Wohnungen decken können, ist ein Innenbereichsgutachten zu erstellen, bevor mit der Entwicklung des Außenbereiches überhaupt begonnen werden darf. Ein eventuell von der Gemeinde einzuleitendes Bauleitverfahren würde im Regelverfahren abgewickelt werden. Dieses Verfahren ist zeitaufwändiger und kostenintensiver als das vereinfachte Verfahren.

 

Nach einer kurzen Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0