Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt und den vorliegenden Antrag. Sie berichtet, dass das Gemeindewappen urheberrechtlich geschützt sei. Aus ihrer Sicht wäre es wünschenswert, wenn hinsichtlich der Nutzung der Gemeindeflagge eine Grundsatzentscheidung getroffen werde. Es schließt sich eine Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Erdmann, Herrn Döttelbeck, Herrn Kreft, Herrn Schröder und Herrn Matthiesen an, in deren Verlauf u.a. auf die bisherige Praxis und auf den Werbeeffekt für Laboe hingewiesen wird.

 

Vor diesem Hintergrund besteht letztlich in der Gemeindevertretung Einvernehmen dahingehend, dass Entscheidungen über die Nutzung der Gemeindeflagge durch die Bürgermeisterin getroffen werden können.