Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf unter Berücksichtigung der Veränderungsliste [Anlage zur Niederschrift] mit den Sperrvermerken bei Haushaltsstelle 1300.93511 und 2100.95001.


Herr Jürß fasst zunächst die Eckdaten des vorliegenden Haushaltsentwurfs zusammen und verweist auf die als Tischvorlage verteilte Veränderungsliste. Darin seien die Ergebnisse der Vorberatung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss eingeflossen.

 

Herr Schröder weist darauf hin, dass der Haushalt über keinen freien Finanzspielraum verfüge. Zugleich legt er den aktuellen Schuldenstand und die Schuldenentwicklung dar. Man wolle deshalb Druck ausüben, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.11.2015 zum Weiterbetrieb der Meerwasserschwimmhalle umgesetzt werde. Hinsichtlich eines Grunderwerbs durch die Gemeinde zur Schaffung preisgünstigeren Wohnraums stellt sich für Herrn Schröder die Frage, wer das leisten soll.

 

Frau Kuhn erklärt dazu, dass man durch eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im Haushalt in Höhe von 1.000.000,-- EUR die Option schaffen wolle, die Gemeinde in die Lage zu versetzen, dann ggf. auch Grundstückskaufverträge abschließen zu können. Die Grünen sprechen sich für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums aus, wobei eine gemeindliche Erschließung eine Alternative zu den Maßnahmen privater Investoren sein könne. Nach den Worten von Herrn Kreft sei dies eine nachvollziehbare Idee, wobei er zudem darauf hinweist, dass die für den Grunderwerb benötigten Kredite dann bei späterer Weiterveräußerung der Grundstücke wieder zurückgezahlt werden könnten. Herr Leonhardt sieht dagegen nicht das Erfordernis für eine solche Verpflichtungsermächtigung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Petrowski zu dem Unterschuss im Unterabschnitt des Freya-Frahm-Hauses erläutern Frau Mordhorst und Herr Jürß, dass dies einerseits auf die erstmalige Veranschlagung von Abschreibungen und zudem auf die Reinigungskosten zurückzuführen sei, die nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage gegenfinanzierbar wären.

 

Herr Leonhardt erklärt, dem Haushalt nicht zuzustimmen. Er verweist dabei einerseits auf seine Ausführungen zum Wirtschaftsplan des Gemeindebetriebes und zudem darauf, dass keine Anlagennachweis für die Gemeinde vorliegt, anhand dessen sich die Höhe der veranschlagten Abschreibungen nachvollziehen ließe.

 

Sodann beantragt Herr Schröder eine gesonderte Abstimmung über die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000,-- EUR für Grunderwerbskosten. Daraufhin lässt die Bürgermeisterin hierüber beschließen, wobei sich folgendes Abstimmungsergebnis ergibt:

 

Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

Bei der sich anschließenden Formulierung des Beschlussvorschlages zur Abstimmung über den Gesamthaushalt, d.h. konkret bei dem Punkt, gegenüber der Beschlussempfehlung aus dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss nunmehr den letzten Halbsatz „sowie einer Verpflichtungsermächtigung für Grunderwerbskosten in Höhe von 1.000.000,-- EUR“ zu streichen, ergibt sich aus mehreren Wortbeiträgen, dass bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, worüber zuvor konkret abgestimmt worden war. Einige der Anwesenden gingen davon aus, dass über die Einstellung der Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt abgestimmt wurde, während andere annahmen, dass zunächst eine Vorabstimmung darüber stattgefunden habe, ob über die Frage der Verpflichtungsermächtigung gesondert abgestimmt werden soll. Weitere Gemeindevertreter hatten den Antrag von Herrn Schröder dahingehend interpretiert, dass über die Nichtberücksichtigung der Verpflichtungsermächtigung abzustimmen war. Der Protokollführer erläutert daraufhin, welche Wirkungen dies angesichts der festgestellten Stimmengleichheit auf die Veranschlagung bzw. Nichtberücksichtigung der betreffenden Verpflichtungsermächtigung hätte. Im Hinblick darauf, dass sich in der nachfolgenden Diskussion keine eindeutige Klärung herbeiführen lässt, keine schriftliche Antragsformulierung von Herrn Schröder vorlag (Herr Erdmann hatte diesbezüglich nachgefragt) und dieser Antrag auch nicht Wort für Wort zu Protokoll gegeben worden war, verständigt sich die Gemeindevertretung schließlich darauf, die Abstimmung zu wiederholen. Herr Schröder stellt sodann den Antrag, darüber zu beschließen, ob die Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000,-- EUR für Grunderwerbskosten in den Haushalt aufgenommen werden soll.

 

Beschluss:

 

Die Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000,-- EUR für Grunderwerbskosten soll in den Haushalt aufgenommen werden.

 

Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

Die Bürgermeisterin stellt fest, dass damit der Antrag abgelehnt ist. Sie verliest anschließend den Beschlussvorschlag, der sich aus der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zum Haushalt 2016 ergeben hatte, wobei demgegenüber nun angesichts der vorangegangenen Abstimmung der letzte Halbsatz „sowie einer Verpflichtungsermächtigung für Grunderwerbskosten in Höhe von 1.000.000,-- EUR“ zu streichen sei.


Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 0

Befangen: 0