Frau Jutta Niebuhr rückt für Frau Erdem-Wulff in die Gemeindevertretung nach. Die Richtigkeit des Nachrückens gemäß § 44 GKWG wurde durch den Wahlleiter des Amts Probstei festgestellt. Gemäß §33 Abs. 5 GO wird Frau Niebuhr durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.

Eine Nachfolge für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Rehder ist noch nicht entschieden und könnte in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung folgen.