Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf – unter Berücksichtigung der Veränderungsliste [Anlage zur Niederschrift] mit den Sperrvermerken bei Haushaltestelle 1300.93511 und 2100.95001 sowie einer Verpflichtungsermächtigung für Grunderwerbskosten in Höhe von 1.000.000,-- EUR – zu beschließen.


Der Ausschussvorsitzende verweist zunächst auf die Beratung in der letzten Sitzung und auf die inzwischen vorliegende Veränderungsliste.

 

Herr Wimber spricht sich für eine Zustimmung zum Haushaltsentwurf aus, wobei er vorschlägt, die Beschaffung des Notstromaggregates und auch die Herstellung der Anschluss-Station auf dem Schulgelände mit einem Sperrvermerk in der Weise zu versehen, dass die Mittelfreigabe noch einen Beschluss der Gemeindevertretung erfordert.

 

Demgegenüber erklärt Herr Erdmann, dass er dem Haushalt nicht zustimmen könne. Er verweist diesbezüglich auf den Schuldenstand, auf die vorgesehene Neuverschuldung sowie auf den Zuschussbedarf des Freya-Frahm-Hauses bei Verzicht auf Erhebung eines Nutzungsentgelts. Auch die Mittel für das Notstromaggregat solle man eher streichen, wobei Herr Erdmann auf die Versorgungspflicht der Stromanbieter hinweist. Herr Arp gibt daraufhin nähere technische Erläuterungen zum Notstromaggregat.

 

Herr Leonhardt führt aus, dass auch er den Haushalt ablehnen werde. Er nimmt dabei Bezug auf seine vorangegangenen Ausführungen zum Wirtschaftsplan des Gemeindebetriebes. Zudem fehle ihm der gemeindliche Anlagennachweis als Grundlage für die veranschlagten Abschreibungen. Herr Jürß und Herr Kreft erläutern sodann die belastungsneutrale Verbuchung der Abschreibungen in kameral geführten Haushalten.

 

Frau Kuhn erinnert an die letzte Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, in der die Frage erörtert wurde, inwieweit Grunderwerbskosten im Haushalt veranschlagt werden sollten. Herr Jürß gibt zu bedenken, dass in diesem Zusammenhang ggf. auch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Betracht gezogen werden könnte. Aus der nachfolgenden Diskussion ergibt sich diesbezüglich der Betrag von 1.000.000,-- EUR.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0