Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Sie gilt daher als genehmigt. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt sodann mit, dass in der Sitzung vom 02.12.2015 im nichtöffentlichen Teil Beschlussempfehlungen an die Gemeindevertretung in einer Erbbaurechtsangelegenheit sowie zu Haushaltsplänen von 2 Kindertagesstätten abgegeben wurden und Grundstücksangelegenheiten erörtert worden seien.