Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend vorzunehmen und zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung einschließlich des Umweltberichts, der artenschutzrechtlichen Stellungnahme sowie dem Schallgutachten zum Bebauungsplan werden gebilligt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt ist und die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Es geht nun um die Abwägung der vorgetragenen Anregungen und dann um den Satzungsbeschluss. Private Anregungen wurden nicht zur Planung vorgetragen und die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sind überwiegend nur zur Kenntnis zu nehmen. Ausschussvorsitzender Cordts geht sodann auf die konkreten Anregungen und den jeweiligen Abwägungsvorschlag dazu ein.

 

Fragen ergeben sich zur Abwägung nicht, sodass Ausschussvorsitzender Cordts den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage verliest.   


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0