Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Durchführungsvertrag zu beschließen. Der Vertrag wird Anlage zum Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert den vorliegenden Durchführungsvertrag zur Planung der Quadbahn im Bereich nördlich des Kreisels in Richtung Neuschönberg. Das letzte Abstimmungsgespräch hat dazu am letzten Samstag mit den Vorhabenträgern stattgefunden. Die Vertragsunterzeichnung durch den Vorhabenträger liegt bereits vor, nun muss die Gemeinde dem Vertrag noch zustimmen, bevor dann der Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

Der Durchführungsvertrag wurde mit der Einladung zur Sitzung versandt, Fragen ergeben sich nicht mehr zu dem Vertrag.   


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0