Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts begrüßt Frau Zamzow und Herrn Blank zu diesem Tagesordnungspunkt. Er bittet, die Präsentation dazu vorzustellen.

 

Herr Blank erläutert die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich. Er geht dabei insbesondere auf die bisherigen Beratungen und die dazugehörigen Festsetzungen im Bebauungsplan ein. Im Einzelnen erläutert Herr Blank die Festsetzungen zur Art der Nutzung, die in den Teilgebieten festgesetzten überbaubaren Flächen, das Maß der baulichen Nutzung sowie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Im nächsten Schritt ist nach dem heutigen Beschluss die öffentliche Auslegung der Planung vorzubereiten. Auch die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Nach diesem Verfahrensschritt kann, soweit keine Anregungen vorgetragen werden, die eine Änderung der Planinhalte erfordern, der Abwägungs- und Satzungsbeschluss folgen.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt für die sehr ausführliche Vorstellung. Die Planunterlagen liegen allen Mitgliedern des Planungsausschusses vor. Fragen ergeben sich nicht mehr. Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0