Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße“. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

  1. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch durchzuführen. Der Bebauungsplan mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts begrüßt Herrn Kühle und bittet ihn die Planung zur Fußgängerzone vorzustellen.

 

Herr Kühle erläutert die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich. Es handelt sich hier um einen einfachen Bebauungsplan, der sich insbesondere auf die Festsetzungen zur Art der Nutzung beschränkt. Als Gebietsart wird hier ein Mischgebiet festgesetzt, wobei in den Erdgeschossen jedoch eine zwangsweise gewerbliche Nutzung festgesetzt wird. Weiter geht Herr Kühle auf die Nutzungen ein, die zugelassen werden sollten und diejenigen, die ausgeschlossen werden sollen, wie etwa zusätzliche Tankstellen und Vergnügungsstätten.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Kühle für die ausführliche Vorstellung. Fragen ergeben sich nicht mehr, sodass der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage verlesen wird.    


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0