Bürgermeister Mönkemeier verliest zunächst den Beschluss der letzten Sitzung zur Beratung über die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens. Sodann begrüßt er Herrn Kühle vom Planungsbüro B2K und bittet ihn, seine Präsentation vorzustellen.

 

Nachdem Herr Kühle zunächst sein Büro vorstellt, erläutert er anhand einer Powerpoint-Präsentation die Vorgehensweise zur Erstellung des Gutachtens ausführlich. Insbesondere erklärt er, dass bei der Wohnbauentwicklung die Innenbereichsverdichtung vor der Außenbereichsentwicklung geht. Dies wurde zwischenzeitlich in das Baugesetzbuch aufgenommen. Nach einer Bestandsaufnahme der Ortslage werden die vorhandenen Baulücken bewertet und im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt. Die Grundstückseigentümer könnten dann auch noch einmal gesondert einbezogen werden, die Vorgehensweise dazu entscheidet die Gemeinde. Zum Zeitablauf erklärt Herr Kühle, dass das Gutachten bis zum Herbst / Winter diesen Jahres in der Endfassung vorliegen kann, die Kosten werden sich auf ca. 4.500,-- € belaufen. 

 

Herr Hoffmeister fragt, ob bei der Ortsbegehung zur Bestandsaufnahme auch eine Befragung der Bürger erfolgt. Herr Kühle verneint dies, allerdings werden er bzw. seine Mitarbeiter schon häufig angesprochen und so entwickelt sich dann schon ein kleines Gespräch. Auf Anfrage von Bürgermeister Mönkemeier, ob das Innenbereichsgutachten auch eine Empfehlung für ein Neubaugebiet geben wird, erklärt Herr Kühle, dass nach einer Bewertung der noch freien und für eine Wohnbauentwicklung geeigneten Flächen auch eine entsprechende Empfehlung kommt. Dabei könnte auch herauskommen, dass keine Wohnbauentwicklungsflächen in der Ortslage vorhanden bzw. verfügbar sind und dementsprechend ein Neubaugebiet auf der „grünen Wiese“ empfohlen wird.

 

Bürgermeister Mönkemeier dankt Herrn Kühle für die Präsentation und verabschiedet ihn.

 

Sodann begrüßt Bürgermeister Mönkemeier Herrn Blank vom Planungsbüro Jänicke und Blank und bittet ihn ebenfalls seine Präsentation vorzustellen.

 

Auch Herr Blank stellt zunächst sein Büro vor und erläutert dann die Vorgehensweise für die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er geht dabei sehr ausführlich auf die Ermittlung des vorhandenen Innenbereichspotentials sowie auf die Durchführung des Verfahrens einschließlich der Beteiligung der Bürger und Grundstückseigentümer sowie auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie dem Kreis Plön, dem Innenministerium und der Landesplanungsbehörde ein.

 

Bürgermeister Mönkemeier weist darauf hin, dass die Regionalpläne des Landes gerade neu gefasst werden und bis Ende 2016 vorliegen sollen. Er fragt in dem Zusammenhang, wie viel Zeit die Erstellung des Innenbereichsgutachtens in Anspruch nehmen wird und ob Herr Blank damit gleich starten könnte. Herr Blank erklärt, dass das Gutachten in den nächsten 3 bis 6 Monaten in der Endfassung vorliegen könnte.

 

In der anschließenden Diskussion wird insbesondere der landesplanerische Entwicklungsrahmen, der im Landesentwicklungsplan für die Gemeinden festgelegt ist, angesprochen. Wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt, muss dieser Entwicklungsrahmen beachtet werden. Der Wohnbauentwicklungsrahmen für die Gemeinde Lutterbek liegt bis zum Jahre 2025 bei 23 Wohneinheiten, wobei die Baufertigstellungen von 2010 bis heute abgezogen werden müssen. In Lutterbek sind von 2010 bis heute jedoch lediglich zwei Wohneinheiten entstanden. Die Ausnutzung des Wohnbauentwicklungsrahmens durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes bedeutet nicht, dass für Baulücken, die sich in der Ortslage befinden, keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden, weil der Entwicklungsrahmen bereits ausgeschöpft ist. Bauanträge werden von der Bauaufsicht des Kreises Plön geprüft und genehmigt, die Landesplanungsbehörde wird daran nicht beteiligt.   

 

Bürgermeister Mönkemeier bedankt sich sodann bei Herrn Blank und verabschiedet ihn. Eine weitere Beratung und Beschlussfassung soll im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.