Frau Saggau stellt die ordnungsgemäße Errichtung des Zweckverbandes fest. Der ö-r Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes wurde durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön als zuständige Aufsichtsbehörde am 07.12.2015 genehmigt. Die Errichtung des Zweckverbandes wurde aufgrund der Bestimmung der Aufsichtsbehörde in der Ostholsteiner Zeitung der Kieler Nachrichten am 11.12.2015 vom Amt Probstei und am 18.12.2015 durch das Amt Selent/Schlesen bekannt gemacht. Die örtlichen Bekanntmachungen erfolgten für die verbandsangehörigen Gemeinden, soweit sie dem Amt Probstei angehören, im Probsteier Herold am 11.12.2015 sowie durch das Amt Selent/Schlesen für die Gemeinde Fargau-Pratjau durch Aushang in der Zeit vom 09. - 17.12.2015. Somit wurde der Zweckverband - entsprechend der Bestimmung in § 1 Abs. 2 des o.g. öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 01. Januar 2016 errichtet (vgl. § 7 BekanntVO – Bewirkung der öf. Bekanntmachung und Verkündung).

 

Frau Saggau stellt im Anschluss daran die ordnungsgemäße Sitzungsladung und die Beschlussfähigkeit fest. Der Zweckverband ist mit 21 anwesenden Mitgliedern vollzählig vertreten.