Sitzung: 04.01.2016 Zweckverbandsversammlung
Frau Saggau stellt die ordnungsgemäße
Errichtung des Zweckverbandes fest. Der ö-r Vertrag über die Errichtung des
Zweckverbandes wurde durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön als
zuständige Aufsichtsbehörde am 16.10.2015 genehmigt. Die Errichtung des
Zweckverbandes wurde aufgrund der Bestimmung der Aufsichtsbehörde in der
Ostholsteiner Zeitung der Kieler Nachrichten am 02.11.2015 bekannt gemacht. Die
örtlichen Bekanntmachungen erfolgten durch die verbandsangehörigen Gemeinden im
Probsteier Herold am 03.11.2015. Somit wurde der Zweckverband - entsprechend
der Bestimmung in § 1 Abs. 2 des o.g. öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 01.
Januar 2016 errichtet (vgl. § 7 BekanntVO – Bewirkung der öffentl.
Bekanntmachung und Verkündung).
Frau Saggau stellt im Anschluss daran die ordnungsgemäße
Sitzungsladung und die Beschlussfähigkeit fest. Der Zweckverband ist mit 9
anwesenden Mitgliedern vollzählig vertreten.