Frau Saggau stellt die ordnungsgemäße Errichtung des Zweckverbandes fest. Der ö-r Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes wurde durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön als zuständige Aufsichtsbehörde am 16.10.2015 genehmigt. Die Errichtung des Zweckverbandes wurde aufgrund der Bestimmung der Aufsichtsbehörde in der Ostholsteiner Zeitung der Kieler Nachrichten am 02.11.2015 bekannt gemacht. Die örtlichen Bekanntmachungen erfolgten durch die verbandsangehörigen Gemeinden im Probsteier Herold am 03.11.2015. Somit wurde der Zweckverband - entsprechend der Bestimmung in § 1 Abs. 2 des o.g. öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 01. Januar 2016 errichtet (vgl. § 7 BekanntVO – Bewirkung der öffentl. Bekanntmachung und Verkündung).

 

Frau Saggau stellt im Anschluss daran die ordnungsgemäße Sitzungsladung und die Beschlussfähigkeit fest. Der Zweckverband ist mit 9 anwesenden Mitgliedern vollzählig vertreten.