Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss stimmt der angeordneten Verkehrsbeschilderung mit einem Halt verbot nach Zeichen 283 StVO im Gartenwinkel nicht zu

2.    Die angeordnete Beschilderung der Parkplätze nach Zeichen 314 (Parkplatz) mit Zusatzzeichen 2 Stellplätze ist anzubringen

3.    Weiterhin ist die Markierung der vier Stellflächen zu erneuern.

Die Grundstückszufahrt zum Jacobsen, Gartenwinkel ist  durch ein Markierungskreuz zu kennzeichnen.

 


Der Vorsitzende erklärt die Sachlage – es ist erforderlich das die Müllabfuhr – Feuerwehr und

auch Krankentransporte  behinderungsfrei durchgeführt werden können.

Von der Amtsverwaltung wurde auf Grund von Schwierigkeiten bei der Müllabfuhr für den gesamten Gartenwinkel eine Beschilderung mit einem Haltverbot (Zeichen 283) angeordnet. Eine Beteiligung der Gemeinde Probsteierhagen erfolgte nicht. Gegen diese Anordnung wurde von der Gemeinde Probsteierhagen Widerspruch erhoben. Über diesem Widerspruch wurde bisher noch nicht entschieden. Nach Angaben des Bürgermeisters ruht die Anordnung vorläufig.

Aufgrund der Anordnung des Amtes wurde vom Bürgermeister und vom Vorsitzenden des zuständigen WV-Ausschusses mit den Einwohnerinnen und Einwohnern des Gartenwinkels ein Gespräch geführt. Dabei wurde vereinbart, dass der Wendehammer und die Straße während der Abfuhrzeiten von Fahrzeugen frei gehalten werden. Die vier Parkplätze am Ende des Wendehammers werden gem. Anordnung beschildert. Weiterhin wird eine entsprechende Markierung für die Parkplätze und die Einfahrt zum Grundstück Jacobsen aufgebracht. Dabei sollte die Einfahrt auf die ortsübliche Breite frei gehalten werden.

Sollte die Absprache nicht halten, ist  eine neue Beschilderung unter Beteiligung der Gemeinde anzuordnen.

 


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0