Beschluss:    Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Vertrag mit dem Breitbandzweckverband Probstei gem. § 13 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 19 a Gesetz über kommunale Zusammenarbeit zur Wahrnehmung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Zweckverbandes „Breitbandzweckverband Probstei“ durch das Amt Probstei gemäß Entwurf zu beschließen.


Herr Amtsvorsteher Mönkemeier gibt den Hinweis auf § 3 Abs. 2 des Vertrages, nach dem zunächst die Übernahme der Verwaltungsleistungen für das Jahr 2016 unentgeltlich erfolgt.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert das Vertragswerk und stellt bereits an dieser Stelle die Unterschiede zu dem Vertrag mit dem Zweckverband am Sandberg unter TOP 8 dar.

 

Herr Bürgermeister Pfeiffer erkundigt sich, ob durch die Übernahme der Tätigkeit der Aufwand für die Mitarbeiter steige, insbesondere in der Kämmerei. Herr Amtsdirektor Körber erläutert, wie die Arbeit für die Zweckverbände im Amt verteilt sei; selbstverständlich entstehe ein zusätzlicher Aufwand, so dass sicherlich der Zweckverband später auch für die Verwaltung werde zahlen müssen. Beim Zweckverband am Sandberg müsse man hingegen die Entwicklung abwarten: hier komme es auch zu Kompensationen beispielweise durch die Zusammenlegung der Wehren, insofern könnte es sich hier die Waage halten.


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0