Zum Thema Breitband berichtet Herr Amtsdirektor Körber, dass am 15.01.2016 die Frist für das Markterkundungsverfahren endet. Zudem gibt er einen Hinweis auf die Tischvorlage und den Lagebericht des Kreises Plön zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen. Letztendlich könne weder der Kreis noch das Amt eine Prognose für 2016 abgeben, denn belastbare Zahlen habe man hierfür nicht. Letztendlich müsse man aber mit den Daten, die vorliegen Planspiele machen.

 

Herr Gerlach erläutert das Zuweisungsverfahren. In der Regel habe man eine Vorlaufzeit von 7 Tagen, um die Menschen in Wohnungen und Unterkünften unterzubringen. Herr Körber ergänzt, dass die Verteilung der Asylbewerber der regionalen Struktur geschuldet ist. Die Kollegen des Amtes Probstei haben das ämterübergreifend ganz toll gemeistert. Das Konzept des HDI sei aufgegangen.

 

Amtsausschussmitglied Leonhardt bedankt sich für die übersendete Liste und äußert die Bitte, einmal im Monat eine aktualisierte Liste per Mail zu bekommen. Herr Körber sagt dies zu.

 

Auf eine entsprechende Bitte von Herrn Bürgermeister Pfeiffer erläutert Herr Gerlach die unterschiedlichen Rechtsbegriffe nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz. Herr Körber erläutert ergänzend das Abrechnungsverfahren.

 

Herr Bürgermeister Pfeiffer erkundigt sich, ob das Amt auch Wohnungen anmietet, in denen Küchen oder Sanitärräume eingebaut werden müssen. Herr Gerlach erläutert, dass man nur vereinzelt Wohnungen angemietet habe, in den keine entsprechende Küchenzeile vorhanden war. Im Sanitärbereich seien allerdings bisher keine Einbauten, sondern nur Reparaturen durchgeführt worden. Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass sich dies auch über die Miete regelt. Es gebe viele Facetten der Angebote. Er erläutert einige Beispiele.

 

Frau Bürgermeisterin Blöcker erkundigt sich nach dem Unterschied einer Aufenthaltsgestattung und einer Aufenthaltserlaubnis. Diese Unterschiede werden von Herrn Gerlach erläutert.

 

Herr Bürgermeister Gnauck bittet um eine Differenzierung zwischen männlichen und weiblichen Asylbewerbern. Herr Gerlach erklärt, dass dies ausgewertet zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Auf eine entsprechende Frage von Herrn Bürgermeister Schlünsen erläutert Herr Gerlach das Anerkennungsverfahren. Nach Anerkennung bewegen sich die Asylbewerber im SGB II, letztendlich könne es aber durchaus passieren, dass die Asylbewerber keine andere Wohnung finden und daher erstmal in der zugewiesenen Wohnung wohnen bleiben. Es habe sich aber gezeigt, dass die Asylbewerber wenn möglich, in die Städte abwandern, beispielsweise Hamburg oder den Hamburger Speckgürtel. Wohin tatsächlich der Abstrom erfolge, sei schwer zu prognostizieren. Dies hänge ein Stück weit von der Integration und auch vom Wohnungsmarkt ab.

 

Bürgermeister Pfeiffer spricht den zuständigen Mitarbeitern ein Lob aus für die bisher geleistete Arbeit. Dies sei sehr anerkennenswert.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.