Sitzung: 06.01.2016 Hauptausschuss
Zum Thema Breitband berichtet Herr Amtsdirektor Körber, dass am
15.01.2016 die Frist für das Markterkundungsverfahren endet. Zudem gibt er
einen Hinweis auf die Tischvorlage und den Lagebericht des Kreises Plön zur
Entwicklung der Asylbewerberzahlen. Letztendlich könne weder der Kreis noch das
Amt eine Prognose für 2016 abgeben, denn belastbare Zahlen habe man hierfür
nicht. Letztendlich müsse man aber mit den Daten, die vorliegen Planspiele
machen.
Herr Gerlach erläutert das Zuweisungsverfahren. In der Regel habe man
eine Vorlaufzeit von 7 Tagen, um die Menschen in Wohnungen und Unterkünften
unterzubringen. Herr Körber ergänzt, dass die Verteilung der Asylbewerber der
regionalen Struktur geschuldet ist. Die Kollegen des Amtes Probstei haben das
ämterübergreifend ganz toll gemeistert. Das Konzept des HDI sei aufgegangen.
Amtsausschussmitglied Leonhardt bedankt sich für die übersendete Liste
und äußert die Bitte, einmal im Monat eine aktualisierte Liste per Mail zu
bekommen. Herr Körber sagt dies zu.
Auf eine entsprechende Bitte von Herrn Bürgermeister Pfeiffer erläutert
Herr Gerlach die unterschiedlichen Rechtsbegriffe nach dem
Ayslbewerberleistungsgesetz. Herr Körber erläutert ergänzend das
Abrechnungsverfahren.
Herr Bürgermeister Pfeiffer erkundigt sich, ob das Amt auch Wohnungen
anmietet, in denen Küchen oder Sanitärräume eingebaut werden müssen. Herr
Gerlach erläutert, dass man nur vereinzelt Wohnungen angemietet habe, in den
keine entsprechende Küchenzeile vorhanden war. Im Sanitärbereich seien
allerdings bisher keine Einbauten, sondern nur Reparaturen durchgeführt worden.
Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass sich dies auch über die Miete regelt.
Es gebe viele Facetten der Angebote. Er erläutert einige Beispiele.
Frau Bürgermeisterin Blöcker erkundigt sich nach dem Unterschied einer
Aufenthaltsgestattung und einer Aufenthaltserlaubnis. Diese Unterschiede werden
von Herrn Gerlach erläutert.
Herr Bürgermeister Gnauck bittet um eine Differenzierung zwischen
männlichen und weiblichen Asylbewerbern. Herr Gerlach erklärt, dass dies
ausgewertet zur Verfügung gestellt werden könne.
Auf eine entsprechende Frage von Herrn Bürgermeister Schlünsen erläutert
Herr Gerlach das Anerkennungsverfahren. Nach Anerkennung bewegen sich die
Asylbewerber im SGB II, letztendlich könne es aber durchaus passieren,
dass die Asylbewerber keine andere Wohnung finden und daher erstmal in der
zugewiesenen Wohnung wohnen bleiben. Es habe sich aber gezeigt, dass die
Asylbewerber wenn möglich, in die Städte abwandern, beispielsweise Hamburg oder
den Hamburger Speckgürtel. Wohin tatsächlich der Abstrom erfolge, sei schwer zu
prognostizieren. Dies hänge ein Stück weit von der Integration und auch vom
Wohnungsmarkt ab.
Bürgermeister Pfeiffer spricht den zuständigen Mitarbeitern ein Lob aus
für die bisher geleistete Arbeit. Dies sei sehr anerkennenswert.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.