Sitzung: 25.01.2016 Beirat für Natur und Umwelt
Angela Maaß berichtet über die
Auswirkungen des Klimawandels und die notwendigen Anpassungsstrategien. Wissenschaftlich
belegt ist eine Erhöhung der durchschnittlichen Erdtemperatur um etwa 1° C seit
Mitte des 19. Jahrhunderts. Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts geht die Klimaforschung
nun aber von einer Temperaturzunahme von 2° - 5° C aus. Dies ist die schnellste
bekannte Erwärmung in der Erdgeschichte.
Folgen sind z.B. Anstieg des Meeresspiegels, extreme Wetterlagen (Sturm,
Starkniederschlag, Hitzeperioden), Trockenheit, aber auch Einfluss auf Vegetation
und Tiere. Stürme und Gewitter werden vermehrt auftreten (z.B. 2 Orkane
innerhalb kurzer Zeit Ende 2013). Wirkliche Anpassungsstrategien seitens der
Gemeinde gibt es bei Sturm und Gewitter
nicht, außer z.B. Wahrnehmung der Verkehrssicherung (z.B. Baumkontrolle).
Die einzige Anpassung ist der persönliche Schutz. Dazu gehört: solide,
windsichere Dachbedeckung, Sicherung von Gegenständen (Gartenmöbel, Mülltonnen
etc.), Vorsorge bei Stromausfällen (Taschenlampe, Wasser, Lebensmittel) etc..
Hitzewellen sind auch in Norddeutschland ein Thema. Durch die hohe
Lufttemperatur kann es bei vielen Menschen zu Herz-Kreislauf-Problemen kommen
und die Arbeits- und Konzentrationsfähigkeit wird stark eingeschränkt. Bei der
Austrocknung von Wasserleitungen kann es zu Bakterienbildung kommen. Die
Auswirkungen von Hitzewellen sind also vor allem gesundheitlicher Natur. Die
Gemeinde kann z.B. im Rahmen der Bauleitplanung dafür sorgen, dass bei der
Bebauung Luftschneisen zur Luftzirkulation freibleiben. Öffentliche Flächen (z.B. Dorfplätze, Anger,
Spielplätze) sollten auch immer beschattete Ecken bekommen. Durch das Anlegen
von offenen Wasserflächen wird die
Verdunstung in dem Bereich erhöht, was sich positiv auf das Kleinklima
auswirken kann. Sehr positiv wirken sich zum Beispiel auch die Fassaden- und
Dachbegrünung aus, daher sollten Festlegungen im Bebauungsplan so gestaltet
sein, dass Gründächer oder -fassaden möglich sind. Was im Großen gilt, gilt
natürlich auch auf dem Privatgrundstück. Zusätzlich sollte man bei Hitze große
Anstrengungen meiden und viel trinken.
Ein Starkregen ist gegeben, wenn
die Regenmengen in einer Stunde zehn Millimeter oder in sechs Stunden 20
Millimeter übersteigen (ein Millimeter Niederschlag bedeutet einen Liter Wasser
pro Quadratmeter). Eine Unwetterwarnung
wird bei noch höheren Regenmengen ausgesprochen, nämlich bei über 25 Millimeter
pro Stunde oder über 35 Millimeter in sechs Stunden. Die Kanäle sind nicht für
Starkregenereignisse ausgelegt, so dass sie bei Starkregen schnell an ihre
Grenzen stoßen und überstauen. Ohne Rückstausicherungen drückt das Wasser dann
in Keller. Oft nehmen die Regenwassereinläufe die Regenmassen nicht schnell
genug auf und das Wasser läuft oberirdisch ab. Wenn ein Haus ungünstig steht,
zum Beispiel in einer Mulde, kann das oberflächlich abfließende Wasser von
außen durch Kellerfenster, Schächte oder Mauern eindringen (z.B. 2002).
Besonders bedroht sind Gebäude am Rand von Bächen und Flüssen, die bei
Starkregen anschwellen und über die Ufer treten können. Dann kann es zu
massiven Überflutungsschäden und Zerstörungen auch an Straßen, Brücken und
Durchlässen kommen. Als private Vorsorge kommt der Einbau von
Rückstauklappen, Sicherung von
Kellerabgängen und Lichtschächten (z.B. mit Sandsäcken, Staubohlen o.ä.),
Vorhalten von Tauchpumpen, aber auch die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung
(Versickerung, Gründächer, Regenwassernutzung u.ä.) in Betracht. Die Gemeinde
kann die Auswirkungen von Starkregen durch ein gezieltes Regenwassermanagement,
dezentrale Entsorgung und Rückhalt, Ableitung von Regenwasser über offene
Gräben und offene Wasserflächen (lässt sich auch gut in die Freiraumgestaltung
integrieren), Doppelnutzung von Flächen (gezieltes Ableiten von Starkregen in
Senken/öffentlichen Plätzen) oder auch durch
Rückhalt im öffentlichen Straßenraum abmindern.