Sitzung: 19.01.2016 Bauausschuss
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Der Vorsitzende
verpflichtet gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung Herrn Nebendahl per
Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn
damit in sein Amt ein.