Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Der Vorsitzende verpflichtet gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung Herrn Nebendahl per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in sein Amt ein.