Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Straße Strandblick (Flurstuck 240/2 Gemarkung Wendtorf) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Buchstabe A des Straßen- und Wegegesetztes einzustufen.


Amtsdirektor Körber erläutert kurz die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage zur Widmung der Straße „Strandblick“.

Im Anschluss erläutert Gemeindevertreter Herr Grabow dass er sich heute enthalten werde, da er bei der Angelegenheit Marina Wendtorf im Zuge des B-Plan-Verfahrens befangen gewesen sei.

 

Einzelne Nachfragen werden beantwortet.

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0