Die Umbesetzungsvorschläge liegen allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor. Gegen eine en-bloc-Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch, geheime Wahl wird nicht beantragt.

 

Die Gemeindevertretung wählt die vorgeschlagenen Personen einstimmig.

 

Die neue Zusammensetzung der Gremien wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.