Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur ersten Änderung der Satzung vom 18.6.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Köhn.

 


Der Bürgermeister verliest und erläutert die Beschlussvorlage. Er zeigt auf, dass die Gemeinde Köhn derzeit rund 3350 € pro Jahr als Einnahmen aus der Hundesteuer erzielt. Weiter berichtete er, dass der Hundesteuersatz in der Gemeinde Köhn im amtsweiten Vergleich eher im unteren Bereich angesiedelt sei und hier bei schwierigen Haushaltslagen gegebenenfalls Ausgleichspotenzial vorhanden wäre.

 

Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Doepner einigt sich die Gemeindevertretung darauf, über eine Erhöhung der Hundesteuer im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 im Finanzausschuss zu beraten.

 

Die Gemeindevertreterinnen Sauermann regt an, im Rahmen dieser Diskussion zu klären, ob Jagdhunde als Arbeitshunde von der Steuer freigestellt werden.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0