Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 8a des Gesetzes über den Brandschutz und Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein die Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stakendorf, um die Einrichtung einer sogenannten Verwaltungsabteilung sowie - sofern Personal vorhanden - eine Abteilung für Kinder unter 10 Jahren zu möglichen.


Der Bürgermeister erläutert den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr. Eine Änderung der bestehenden Satzung sei ohnehin erforderlich. Diese Änderung möchte die Wehrführung u.a. auch dazu nutzen, sich die Möglichkeit zur Einrichtung einer sogenannten Verwaltungs- und Kinderabteilung zu schaffen. Eine konkrete Umsetzung sei aufgrund fehlenden Personals noch nicht geplant, jedoch könne man mit einer jetzigen Zustimmung der Gemeinde als Träger einer zukünftigen Entscheidung schon jetzt Rechnung tragen.

 

è Der Antrag der FF Stakendorf liegt als Anlage zur Niederschrift bei.

 

Herr Stoltenberg verliest seinen Beschlussvorschlag den Herr Hansen sogleich zur Abstimmung stellt.


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0