Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

a)        Für das Gebiet „Gewerbegebiet Schwanenweg 5-7 und 26-34“ wird der Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem vorgenannten Planungsziel gefasst.

 

b)        Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei nicht durchzuführen.

 

c)        Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich be­kannt zu machen.

 

d)        Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes wird das Büro B2K Architekten und Stadtplaner beauftragt.

 

e)        Im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Herr Kühle erläutert das Planvorhaben. Er teilt mit, dass es bei dem ersten Gedanken Umwandlung in ein Mischgebiet Schwierigkeiten geben könnte. Hier ist immer auf die Gemengelage Wohnen zu Gewerbe zu achten. Mit der jetzigen Planabsicht der Festlegung von Gemeinbedarfsflächen mit Nutzungseinschränkungen für das bleibende Gewerbegebiet wird quasi nur der Bestand festgesetzt.

Auf die Nachfrage von Herrn Etmanski, ob eine Kita in einem Gewerbegebiet zulässig ist, erklärt Herr Kühle, dass dies die Gemeinde mit diesem B-Plan selbst entscheiden kann.   

 

Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0