Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

a)         Für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“ wird die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes 39 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem vorgenannten Planungsziel gefasst.

 

b)         Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei nicht durchzuführen.

 

c)         Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

d)         Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes wird ein geeignetes Büro für Stadtplanung beauftragt.

 

e)         Im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39  wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage.

Herr Scheffler äußert Bedenken aufgrund einer Rechtsprechung vor Inkrafttreten des B-Planes.

Herr Jahn erläutert dazu, dass die in der Sitzungsvorlage beschriebenen Bedenken aus einer neueren Rechtsprechung nach Inkrafttreten des B-Planes bestehen. Der B-Plan selbst hat festgesetzt, dass Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind.

 

Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0