Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Stein.

 

Zum 01.01.2016 ändert sich die jährliche Steuer wie folgt:

 

1.

für den ersten Hund:

45 €

2.

für den zweiten Hund

70 €

3.

für jeden weiteren Hund

80 €

 

Zum 01.01.2017 ändert sich die jährliche Steuer wie folgt:

 

1.

für den ersten Hund:

60 €

2.

für den zweiten Hund

80 €

3.

für jeden weiteren Hund

100 €

 

 

 


Die gemeindliche Hundesteuersatzung regelt z Zt. in ihrem § 2 Absatz 5, dass gefährliche Hunde jene Hunde sind, die nach Maßgabe des § 3 Absätze 2 und 3 des Gefahrhundegesetzes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich gelten. Dieses Gefahrhundegesetz tritt nun jedoch mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft, so dass auch die vorbezeichnete satzungsrechtliche Bezugnahme auf dieses Gesetz nicht mehr möglich sein wird. Stattdessen gilt dann das Gesetz über das Halten von Hunden vom 26.06.2015 (HundeG). Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedarf zur Anpassung der gemeindlichen Hundesteuersatzung.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Definition gefährlicher Hunde stellen sich künftig wie folgt dar:

 

Gefährliche Hunde sind nach § 1 und 2 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungs-gesetzes (Bundesgesetz vom 12.04.2001) einerseits Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (untereinander oder mit anderen Hunden) sowie zudem die nach Landesrecht bestimmten Hunde. Nach dem ab 01.01.2016 geltenden Landesrecht kämen mithin Hunde hinzu, die nach ihrem konkreten Verhalten (z.B. Beißvorfälle gegenüber Menschen oder Tieren, aggressive Verhaltensweisen) als gefährlich beurteilt werden. Die Gefährlichkeit solcher Hunde wird nach § 7 Absatz 1 Satz 2 HundeG durch die zuständige Behörde festgestellt.

 

Die Satzungsänderung, die durch Artikel 1 des beigefügten Satzungsentwurfes vorgesehen ist, trägt nunmehr den ab 01.01.2016 geltenden bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung.

 

Die Höhe der Hundesteuersätze wird diskutiert. Im Verlauf dieser Diskussion wird auch die mögliche Erhebung einer Pferdesteuer ins Kalkül gezogen.

 

Die Amtsverwaltung wird um Vorlage eines entsprechenden (Muster)-Satzungstextes zur Erhebung einer Pferdesteuer gebeten, aus dem die Berechnungsgrundlagen hervorgehen. Eine Angabe über die Höhe möglicherweise zu generierender Einnahmen wäre ebenfalls wünschenswert.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Im Zuge der weiteren Aussprache über die Höhe der Hundesteuersätze ist sich die Gemeindevertretung über eine stufenweise Anhebung der Steuerhebesätze einig.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Die vorgelegte textliche Änderung gem. Sitzungsvorlage wird ebenfalls beschlossen.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0